Seit 2021 können Privatpersonen für Smart Home Anwendungen staatliche Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Förderfähige Smart Home Komponenten
Folgende Smart Home Installationen sind grundsätzlich förderfähig:
- Fenster- und Türsensoren
- Intelligente Lichtsteuerungssysteme
- Smart Heating Systeme
- Automatische Rollladensteuerung
- Digitale Türkommunikationssysteme
- Wassermelder
- Überwachungskameras
- Notruf- und Unterstützungssysteme
Förderungsprogramme im Detail
1. BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Fördert einzelne Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
- Besonders relevant für Heizungs- und Klimatechnik
- Verfügbar als Kredit oder Zuschuss
- Fördervolumen:
- Als Kredit: bis zu 60.000 Euro mit maximal 15.000 Euro Tilgungszuschuss
- Als direkter Zuschuss: bis zu 15.000 Euro (maximal 25% der förderfähigen Kosten)
- Weitere Informationen: KfW Programm 261 – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
2. BEG Wohngebäude (BEG WG)
- Für Vollmodernisierungen oder Neubauten nach Effizienzhaus-Standard
- Fördervolumen:
- Als Kredit: bis zu 150.000 Euro mit maximal 75.000 Euro Tilgungszuschuss
- Als direkter Zuschuss: bis zu 75.000 Euro (maximal 50% der förderfähigen Maßnahmen)
- Weitere Informationen: KfW Programm 261 – Effizient Bauen und Sanieren
3. Altersgerechtes Umbauen
- KfW-Kredit 159 für barrierefreie Umbauten
- Fördervolumen: bis zu 50.000 Euro
- Weitere Informationen: KfW Programm 159 – Altersgerecht Umbauen
- Zusätzliche Zuschussmöglichkeit (455-B):
- Bis zu 6.250 Euro (maximal 12,5% der förderfähigen Kosten)
- Für Einzelmaßnahmen bis zu 5.000 Euro (maximal 10% der förderfähigen Kosten)
- Weitere Informationen: KfW Zuschuss 455-B – Altersgerecht Umbauen
Voraussetzungen für die Förderung
Grundlegende Bedingungen:
- Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen
- Bewilligung muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen
- Bei bestimmten BEG-Maßnahmen ist ein Energieeffizienzexperte erforderlich
- Keine Kombination verschiedener Förderungen für dieselbe Maßnahme
Steuerliche Aspekte
Alternativ zur direkten Förderung besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung:
- Bis zu 40.000 Euro absetzbar
- Verteilung über drei Jahre möglich
- Maximal 20% der Gesamtkosten
- Abrechnung über die Einkommensteuererklärung
- Nicht kombinierbar mit anderen Förderungen
Antragstellung
Der Förderantrag wird über das KfW-Zuschussportal gestellt. Erforderliche Unterlagen:
- Kostenvoranschläge
- Technische Projektbeschreibung (bei Energieberatungspflicht)
- Planungsunterlagen
Wichtig: Die Beauftragung darf erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen.
Fazit
Die verschiedenen Förderprogramme bieten attraktive Möglichkeiten, Smart Home Technologien kostengünstiger zu implementieren. Durch die Kombination von Energieeffizienz und modernem Wohnkomfort können Hausbesitzer von reduzierten Energiekosten und staatlicher Unterstützung profitieren.
Weitere Informationen zu allen Förderprogrammen finden Sie auf der KfW-Website.